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Sicherheit durch DIN Normen, Zertifizierung und Qualitätszeichen "Q"
Rauchmelder dürfen in Deutschland und Europa nur verkauft und verwendet werden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen, die in zwei DIN-Normen festgeschrieben sind.
In dieser Anwendungsnorm für „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnähnlicher Nutzung“ ist festgelegt, wie und wo Rauchmelder eingebaut werden sollen, wie sie betrieben werden und was bei ihrer Wartung zu beachten ist.
Außerdem ist Bestandteil der Norm, dass Rauchmelder nach DIN EN 14604 zertifiziert sein müssen.
In den Landesbauordnungen der Bundesländer, die eine Rauchmelderpflicht eingeführt haben, sind die DIN 14676 sowie die DIN EN 14604 verbindliche Vorschriften.
Planer, Architekten, Bauherren, Eigentümer und Bewohner von Häusern und Wohnungen sind verpflichtet, sich an diese DIN-Norm zu halten.
Ob die DIN-Norm 14676 eingehalten wird, überprüft der Schornsteinfeger, aber faktisch findet eine solche Überprüfung (noch) nicht statt.
Für Vermieter ergibt sich abhängig von der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslands eventuell eine Nachweispflicht, dass die Rauchmelder wie vorgeschrieben regelmäßig gewartet und ihre Funktionsfähigkeit überprüft wird.
Seit August 2008 dürfen nur noch nach DIN 14604 zertifizierte Rauchwarnmelder verkauft werden.
Diese Geräte erkennen Sie am CE-Zeichen und am Prüfsiegel einer Zertifizierungsstelle.
Das CE-Zeichen ist allerdings kein Gütesiegel und gibt keinen Hinweis darauf, ob das Produkt besonders hochwertig ist oder zuverlässig funktioniert.
Es sagt aus, dass entsprechend gekennzeichnete Produkte innerhalb der EU verkauft werden dürfen, weil sie bestimmte Kriterien erfüllen, die in den jeweiligen EG-Richtlinien festgelegt wurden.
Kurz gesagt: Das CE-Zeichen bestätigt die Konformität des gekennzeichneten Produkts mit den EG-Richtlinien.
Rauchmelder können die Hersteller aber nicht – wie bei anderen Produkten üblich - selbst und eigenverantwortlich mit dem CE-Zeichen auszeichnen.
Die Europäische Kommission hat für Produkte der Brandschutztechnik ein einheitliches Konformitätsnachweisverfahren eingeführt.
Das bedeutet, dass die Rauchmelder-Produktion in der Herstellerfirma durch eine bauaufsichtlich anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) kontrolliert und regelmäßig überwacht wird.
PÜZ-Stellen in Deutschland sind die VdS Schadenverhütung GmbH und das Kriwan Testzentrum.
Betriebe, die alle Anforderungen erfüllen, erhalten ein sogenanntes Konformitätszertifikat und dürfen ihre Rauchmelder mit dem CE-Zeichen auszeichnen.
Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauchmelder nach DIN EN 14604 erfüllen muss:
Anerkannte Zertifizierungsstellen
VdS Schadenverhütung GmbH
Amsterdamer Str. 174
50735 Köln
Tel.: +49 (0) 221-7766-0
Fax: +49 (0) 221-7766-341
E-Mail: info(at)vds.de
Webseite des VDS
KRIWAN Testzentrum GmbH & Co. KG
Teslastraße 2
74670 Forchtenberg
Tel. +49 (0)7947 / 9150-0
Fax +49 (0)7947 / 9150-50
E-Mail: info(at)kriwan-testzentrum.de
Webseite des KRIWAN-Testzentrums
Qualitätszeichen „Q“ - Rauchmelder mit „Q“ sind für Langzeiteinsatz besonders geeignet
Seit September 2011 können Rauchmelder zusätzlich zum VdS- oder Kriwan-Logo durch das Qualitätszeichen „Q“ ausgezeichnet werden.
Die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) formuliert in ihrer Richtlinie 14-01 die Anforderungen, die Rauchmelder erfüllen müssen, die sich für einen Langzeiteinsatz von mindestens 10 Jahren eignen und deshalb mit dem „Q“ ausgezeichnet werden können.
Rauchmelder werden gemäß dieser Richtlinie 14-01 ebenfalls durch die beiden anerkannten Zertifizierungsstellen VdS und Kriwan geprüft.
Das Qualitätszeichen „Q“ bietet Verbrauchern Orientierung, die sich für Qualitäts-Rauchmelder interessieren, die 10 Jahre lang ohne Batteriewechsel zuverlässig funktionieren.
Solche Rauchmelder sind auch für Vermieter besonders empfehlenswert, weil sie in einigen Bundesländern laut Landesbauverordnung dazu verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die Rauchmelder in den von ihnen vermieteten Häusern und Wohnungen immer funktionsbereit sind.
Als Vermieter finden Sie hier weiterführende Infos: Haben Vermieter Rauchmelder-Pflicht?
Qualitätszeichen „Q“- wichtige Leistungsmerkmale: