Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen (NRW)


Rauchwarnmelderpflicht / Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen (NRW): Einbaupflicht in Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt sind, für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2016 in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft der unmittelbare Nutzer (Bewohner / Mieter) der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

*Kommentar: Wer ist der Besitzer? Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer? § Eigentümer - § 903 BGB: "Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen..." Das heißt auch, der Eigentümer darf bestimmen, was mit seinem Eigentum geschieht. Er kann es z.B. selbst benutzen, verschenken oder vermieten.

Besitzer - § 854(1): "Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben." Tatsächliche Gewalt über eine Sache und deren Besitz kann man also auch ohne Eigentum erlangen, z.B. durch Diebstahl, Leihe oder auch durch Miete. Der Eigentümer ist dann nicht mehr Besitzer der Sache. Die Länder haben die Verantwortlichkeit zur Pflicht der jährlichen Überprüfung in den LBO festgelegt: Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

NRW: Einen "Rauchwarnmelder-Bonus" in der Gebäudeversicherung? Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderten bereits 2006 in einem Antrag (siehe nächsten Beitrag) vor dem Landtag, einen "Rauchwarnmelder-Bonus" in der Gebäudeversicherung in NRW einzuführen. Die Grünen hoffen verstärkt auf eine Verbreitung von Rauchwarnmeldern auf freiwilliger Basis. Mit Hilfe eines "Rauchwarnmelder-Bonus" in der Gebäudeversicherung könnten Anreize geschaffen werden, Wohngebäude auch nachträglich mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern lehnen Bündnis 90 / Die Grünen ab, unter anderem wegen eines zu hohen Kontroll- und Kostenaufwand für die kommunalen Bauordnungsbehörden.

Ca. 11.000 Wohngebäude sind in NRW pro Jahr von Bränden betroffen. Brandsachverständige wiesen zu Recht darauf hin, dass mit dem Einbau von Rauchwarnmeldern Menschenleben gerettet werden können. Eine Öffentlichkeitskampagne des damaligen Ministeriums für Bauen und Wohnen hat Ende der 90er Jahre dazu geführt, dass zunehmend mehr Rauchwarnmelder eingebaut wurden. Mit Hilfe eines "Rauchwarnmelder-Bonus" im Rahmen der Gebäudeversicherung könnten Anreize geschaffen werden, Wohngebäude auch nachträglich mit Rauchwarnmeldern auszustatten.



Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676





Simulation eines Wohnungsbrandes

(Video von Ei Electronics)




Stiftung Warentest Testsieger: Ei650

Ausgabe 1/2013

  • 10-Jahres-Rauchwarnmelder, Streulichtprinzip
  • Frühzeitige Raucherkennung bei Bränden in Wohnräumen
  • Stromversorgung: 10-Jahres-Lithiumbatterie 3V
  • mind. 10 Jahre Batterielebensdauer
  • Prüfstandards: DIN EN 14604 / VdS 3131 / CE
  • Zulassung: VdS G211009
  • 5 Jahre Garantie
  • 10+1 Jahre Gerätelebensdauer


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